Immobilie im Erbfall – was tun nach einer Erbschaft?

Immer mehr Erbschaften beinhalten eine Immobilie, was oft komplexe Fragen aufwirft. Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder vielleicht selbst bewohnt werden? Welche Pflichten, Steuern und rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Als Immobilienmakler mit über 40 Jahren Erfahrung im Münchner Oberland und Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen steht Ihnen Schneider & Prell Immobilien mit umfassender Beratung zur Seite. Wir begleiten Sie durch die verschiedenen Schritte und helfen Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, ob es um den Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung einer geerbten Immobilie geht.
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Unsere Leistungen bei Immobilien im Erbfall
Beim Erbfall einer Immobilie stehen Sie vor komplexen Entscheidungen und Herausforderungen – von der Wertermittlung bis hin zur Konfliktlösung. Mit unserer umfassenden Expertise und einem starken Netzwerk begleiten wir Sie im Münchner Oberland durch jeden Schritt, um den Prozess für Sie so klar und reibungslos wie möglich zu gestalten.
- Wertermittlung: Wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer erworbenen Immobilie, basierend auf den aktuellen Gegebenheiten im Münchner Oberland.
- Rechtliche und steuerliche Beratung: In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bzw. Fachanwälten für Erbrecht, Steuerberatern und der Plattform Erblotse sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte – wie Erbschaftssteuer, Grundbuchangelegenheiten und Nießbrauchrechte – berücksichtigt werden.
- Entscheidungshilfen: Wir beraten Sie individuell, ob es sinnvoller ist, die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen.
- Konfliktlösung bei Erbgemeinschaften: Wir moderieren und bieten Unterstützung bei potenziellen familiären Konflikten im Erbfall.
Unser Tipp: Das kostenlose Online-Tool für Erben
Erbangelegenheiten können kompliziert sein, aber wir machen es Ihnen einfach: Mit unserem kostenlosen digitalen Tool für Immobilienerben, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Plattform Erblotse, bieten wir eine benutzerfreundliche Lösung für Erbfragen.
Von der Erstellung eines digitalen Nachlassverzeichnisses bis zur Beantragung des Erbscheins – das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und bietet bei Bedarf die Möglichkeit, sich von Experten im Recht und Steuerwesen beraten zu lassen.
Für weitere Fragen rund um das Thema Immobilienerbschaft steht Ihnen unser langjähriger Immobilienexperte Herr Peter Schneider zur Verfügung.
SCHNEIDER WEISS ES – Webinar zur Immobilie im Erbfall

Webinar mit Rechtsanwalt Dr. Dietl (Fachanwalt für Erbrecht)
Grundsätzlich gilt, dass schon vor dem Erbfall über die Erbschaft geredet werden sollte. Vermeiden Sie unnötige Streitigkeiten, indem Sie das Thema innerhalb der Familie nicht totschweigen, sondern frühzeitig gemeinsam eine Lösung finden.
Ihre Vorteile mit Schneider & Prell bei Ihrer Erbimmobilie
Mit Schneider & Prell profitieren Sie von regionaler Expertise, individueller Betreuung und einem starken Netzwerk – ideale Voraussetzungen, um Ihre Immobilienthemen im Erbfall erfolgreich und persönlich zu meistern.
- Regionale Marktkenntnis: Unsere Erfahrung im Münchner Oberland ermöglicht eine realistische Bewertung und Beratung.
- Individuelle Betreuung: Jede Erbsituation ist einzigartig – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen.
- Umfassendes Netzwerk: Durch unsere Zusammenarbeit mit Fachleuten und der Plattform Erblotse bieten wir ganzheitliche Unterstützung.
Vereinbaren Sie ganz einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin. Sie werden sehen, es lohnt sich! Gerne stellen wir Ihnen unser Know-How und unser weitverzweigtes Netzwerk routinierter Experten zur Verfügung.

Ratgeber Erbimmobilie – jetzt kostenfrei anfordern!
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind unsicher, wie Sie am besten vorgehen sollen? Unser umfassender Ratgeber „Immobilie geerbt – So treffen Sie die richtigen Entscheidungen“ begleitet Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Themen: Von rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Aspekten bis hin zu Verkauf oder Vermietung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Immobilie im Erbfall
Zunächst sollten Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Dabei sollten Sie neben dem Wert der Immobilie auch mögliche Schulden beachten. Sie haben in der Regel sechs Wochen Zeit für diese Entscheidung. Wohnt der Erblasser im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate.
Eine professionelle Bewertung der Immobilie ist unerlässlich. Dabei werden der Marktwert und mögliche Schulden berücksichtigt. Auch der Zustand der Immobilie sollte von Experten überprüft werden, um den tatsächlichen Verkehrswert und Sanierungsbedarf einzuschätzen.
Sie müssen sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Dafür benötigen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Der Grundbucheintrag ist kostenfrei, wenn er innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgt.
Die Entscheidung hängt von Ihren persönlichen und finanziellen Zielen ab. Ein Verkauf bietet finanzielle Flexibilität, eine Vermietung kann eine regelmäßige Einnahmequelle sein, und die Eigennutzung ist oft eine emotionale Entscheidung, insbesondere wenn die Immobilie einen persönlichen Wert hat.
Bei Modernisierungen, An- oder Umbauten einer geerbten Immobilie sollten Sie zunächst den Zustand der Immobilie professionell bewerten lassen. Klären Sie, ob Sanierungsbedarf besteht oder ob Umbauten den Wert der Immobilie steigern könnten. Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Genehmigungen erforderlich sind.
Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner und Kinder gelten hohe Freibeträge (500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder), sodass in vielen Fällen keine Steuer anfällt. Steigen die Werte der Freibeträge, wird der überschüssige Betrag versteuert.
Ein Nießbrauchrecht erlaubt es einer Person, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Dieses Recht kann den Wert der Immobilie mindern und Ihre Möglichkeiten beschränken, über die Immobilie frei zu verfügen, bis das Nießbrauchrecht erlischt.
Wenn Sie eine Immobilie mit mehreren Erben teilen, kann es sinnvoll sein, die anderen Miterben auszuzahlen, um die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wir unterstützen Sie dabei, den Marktwert der Immobilie zu ermitteln und faire Auszahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Bei Bedarf vermitteln wir juristische Expertise aus unserem Netzwerk.
Ja, die vorweggenommene Erbfolge erlaubt es, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu übertragen und dabei ein Nießbrauchrecht zu behalten. Dies kann die Steuerlast mindern, da der Wert des Nießbrauchs von der Schenkung abgezogen wird. Lassen Sie sich jedoch rechtzeitig beraten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

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Sie haben Fragen zur Immobilie im Erbfall? Wir sind Ihr Ansprechpartner im Münchner Oberland und Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie in dieser besonderen Situation unterstützen können.