Grundstück verkaufen in Wolfratshausen
Sie haben ein Grundstück zu verkaufen? Ein Glücksfall, sowohl für Sie als auch ihren zukünftigen Käufer. Vor allem in Wolfratshausen, wo es topographisch bedingt nicht viele Möglichkeiten für die Ausweisung neuen Baulands gibt, sind Grundstücke sehr begehrt. Dennoch gibt es einiges zu beachten.
Ihr Immobilienmakler in Wolfratshausen – Schneider & Prell
Seit über 35 Jahren ist das Bayerische Oberland die berufliche Heimat von Schneider & Prell – und Wolfratshausen der Sitz unseres Stammbüros. Unser Kernteam besteht aus erfahrenen Immobilienmaklern mit weitreichenden Kompetenzen. Profitieren Sie auch von unserem weitgefächerten Experten-Netzwerk! Vereinbaren Sie ganz einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Termin für eine erste Beratung zu Ihrer Immobilien – unser Team von Schneider & Prell ist gerne für Sie da.
Auf gute Zusammenarbeit: Ihre Vorteile im Überblick
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Grundstück ist nicht gleich Grundstück – das müssen Sie beim Grundstücksverkauf in Wolfratshausen beachten
Handelt es sich bei Ihrem Grundstück um Baugrund? Falls es für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, einen Bebauungsplan gibt, ist die Sache klar. In diesem Fall regelt der Bebauungsplan Art und Maß der Bebauung. Er legt also fest, ob dort zum Beispiel Gewerbe- oder Wohnimmobilien errichtet werden dürfen, wie groß der Grundriss der Gebäude sein darf, wie viele Stockwerke erlaubt sind und welche Neigung das Dach haben sollte.
Baugrund oder nicht Baugrund – das ist hier die Frage
Gibt es keinen Bebauungsplan, gilt der § 34 des Baugesetzbuches. Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, hängt damit nicht nur von der Genehmigung des Landratsamtes, sondern vor allem von der Bebauung der umliegenden Grundstücke ab. Liegt das Grundstück, das Sie verkaufen möchten, innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, leitet sich daraus unter Umständen ein automatisches Baurecht ab. Voraussetzung hierfür: Die Erschließung muss gesichert sein. Gerade in Ortsrandlagen sind die Sachverhalte allerdings oft strittig.
Rechtssicherheit schaffen
Wer unsicher ist, ob und wie auf dem Grundstück gebaut werden darf, holt am besten einen Vorbescheid ein. Dafür ist noch keine fertige Planung notwendig. Es gilt lediglich, die grundsätzlichen Fragen zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen: Wie viel Abstand muss zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, wie hoch darf das fertige Gebäude sein? Für einen Vorbescheid ist nur ein Grundriss notwendig. Der richtige Ansprechpartner ist in der Regel ein Architekt. Das bedeutet für Sie als Verkäufer natürlich zusätzliche Kosten. Wenn der Kaufpreis für Ihr Grundstück aber anschließend dementsprechend höher wird, ist dieser Aufwand die Mühe wert.
Eine Baugenehmigung für Ihr Grundstück erteilt übrigens, entgegen weitverbreiteter Informationen, nicht die Stadt oder Gemeinde, sondern das Landratsamt. Trotzdem werden sowohl Vorbescheid als auch Bauantrag bei den Gemeinden eingereicht.
Professionelle Vorbereitung - für einen Grundstücksverkauf in Wolfratshausen ohne Reue
Alle diese Informationen einzuholen, bedeutet ohne Zweifel Arbeit. Aber es lohnt sich! Wer seinen Kunden den Service eines solide vorbereiteten Grundstücksverkaufs bietet, kann deutlich höhere Preise verlangen. Was ist machbar, was rentabel, was wird (voraussichtlich) genehmigt? Sind diese Fragen geklärt, ersparen Sie sowohl ihrem Kunden als auch sich selbst unangenehme Überraschungen.
Übrigens:
Wir haben den regionalen Immobilienmarkt seit Jahrzehnten genau im Blick und kennen seine Gesetze und Bewegungen.
Auch von Behörden und Verbänden wird unsere Expertise hochgeschätzt:
Seit vielen Jahren fungiert Peter Schneider als Berichterstatter für das Marktforschungsinstitut des IVD Süd. Außerdem ist er Mitglied des Gutachterausschusses Bad Tölz-Wolfratshausen, der unter anderem die Bodenrichtwerte festlegt. Die Bodenrichtwerte wiederum spielen bei der Ermittlung eines realistischen Marktpreises für Ihr Grundstück eine wesentliche Rolle.
Schneider & Prell Marktberichte
Wer den Markt und seine Potenziale in der Hand halten möchte, muss ihn ganz genau kennen. Darum verwendet das Team von Schneider & Prell viel Zeit und Energie auf die Marktforschung und die Analyse der Zahlen sowie Entwicklungen des Immobilienmarkts in München und im Münchner Oberland.
Die Wohnimmobilien-Marktberichte von Schneider & Prell nehmen die Entwicklung und die Perspektiven der Städte und Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in den Fokus. Sie sind eine wertvolle Informationsbasis für Eigentümer und Kaufinteressenten von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und Wohnbau-Grundstücken.
Mehr als errechnet... oder doch nicht?
Was ein Makler für Sie tun kann. Schauen Sie dazu unseren kurzen Film.
Checkliste – diese Unterlagen und Informationen sollten Sie beim Grundstücksverkauf parat haben
Altlastenauskunft
Das Bayerische Landesamt für Umwelt erfasst bestimmte schädliche Bodenveränderungen und altlastverdächtige Flächen. In Geretsried als ehemaligem Standort der Rüstungsindustrie kann eine solche Information durchaus nützlich sein, sonst sehen Sie als Verkäufer sich vielleicht irgendwann dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens ausgesetzt.
Außen- und Luftbildaufnahmen des Grundstücks
So können sich Ihre Interessenten schon vor der Besichtigung ein Bild machen und müssen währenddessen nicht selbst fotografieren.
Bebauungsplan
Falls es für Ihr Gebiet einen Bebauungsplan gibt, legt dieser fest, ob Gebäude für gewerbliche oder private Nutzung erlaubt sind, wie hoch ge- und wie viel Fläche bebaut werden darf. Zudem sind Vorschriften über Dachform, Stellplatzanzahl, Grünanlagen, und vielem mehr enthalten. Die Stadt Geretsried stellt entsprechende Unterlagen auch online für Sie bereit.
Erschließungsnachweis
Die vollständige Erschließung, also den Anschluss an die notwendigen Ver- und Entsorgungsnetze, ist Grundvoraussetzung für jede Baugenehmigung. Sie können Ihr Grundstück natürlich auch dann verkaufen, wenn es nur teilweise oder gar nicht erschlossen ist. In diesem Fall sollte Ihr Käufer aber wissen, auf was er sich einlässt. Auskunft über den aktuellen Stand der Erschließung erteilt die zuständige Baubehörde.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt. Falls es für das entsprechende Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, enthält der Flächennutzungsplan Informationen darüber, welche Nutzung die Gemeinde für welche Areale geplant haben. Für die Bürger hat er keine direkte rechtliche Relevanz, aber den Behörden liefert er, was die Entscheidung für oder gegen eine Baugenehmigung betrifft, verbindliche Hinweise. Wie den Bebauungsplan finden Sie auch den Flächennutzungsplan auf der Homepage der Stadt Geretsried.
Grundbuchauszug
Er gibt Auskunft über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, also zum Beispiel eventuelle Hypotheken und Grundpfandrechte, Nießbrauch oder Erbbaurechte. In Bayern werden im Grundbuch zusätzlich potenzielle Baulasten festgehalten. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Hier geht es zum Beispiel um Abstandsflächen, die ein Grundstückseigentümer für seinen Nachbarn übernommen hat, oder Durchfahrtsrechte. Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
Grundsteuerbescheid
Den schriftlichen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer für das entsprechende Kalenderjahr stellt Ihnen in der Regel Ihr Finanzamt schriftlich zu. Durch diesen Bescheid erfahren potenzielle Käufer, auf welche Steuern sie sich einstellen müssen.
Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte
Das sogenannte Liegenschaftskataster enthält die bildliche, maßstabsgetreue Darstellung von Gebäuden und Flurstücken. Sie gibt unter anderem Auskunft über Lage, Nutzungsart, Größe und Adresse der einzelnen Grundstücke. Auch Gewässer, diverse topografische Daten sowie die Verwaltungsgrenzen der einzelnen Gemeinden sind hier vermerkt. Liegenschaftskarten können eventuelle Planungskonflikte sichtbar machen. Die Daten stammen vom zuständigen Vermessungs- oder Katasteramt. Hier bekommen Sie auch die Liegenschaftskarte.
Vorbescheid
Gibt es für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, keinen Bebauungsplan, empfiehlt sich das Einholen eines Vorbescheides. Mit dieser Maßnahme können Sie für Ihren Immobilienkäufer Rechtssicherheit schaffen: Wie viel Abstand muss zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, wie hoch darf das fertige Gebäude sein? Für einen Vorbescheid ist lediglich ein Grundriss notwendig. Der richtige Ansprechpartner ist in der Regel ein Architekt.
Profitieren vom Profi-Wissen
Als starke Partner stehen wir von Schneider & Prell Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Im Zweifel scheuen wir uns auch nicht, andere Experten zu befragen: Egal, ob es sich um das Fachgebiet eines Architekten, Bauingenieurs, oder Juristen handelt, unser Netzwerk bietet auch Ihnen Zugriff auf das nötige Fachwissen.
Wir erkennen die Potentiale Ihres Grundstückes. Gemeinsam rücken wir die Vorteile Ihres Verkaufsobjektes in den Vordergrund und können so Top-Preis für Ihr Grundstück erzielen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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